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IVB-Jobticket

Ziele/Ideen

Aufgrund der Ausweitung der Pendlerpauschale 2013 bieten die IVB ganz aktuell das IVB-Job-Ticket für alle interessierten Unternehmen an. Die neuen Bestimmungen bringen Vorteile für Unternehmen und für MitarbeiterInnen, denn das IVB-Job-Ticket ist für beide steuerfrei. Die Ausweitung der Pendlerpauschale bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Fahrtkosten von MitarbeiterInnen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entweder ganz oder zu einem Teil zu übernehmen - und das steuerfrei. Das IVB-Job-Ticket ist ein personenbezogenes IVB-Jahres-Ticket, das zum aktuell gültigen Jahres-Ticket Tarif erhältlich ist. Das IVB-Job-Ticket ist nicht übertragbar.

Kurzbeschreibung

Interessierte Unternehmen schließen eine IVB-Job-Ticket Kooperation
Unternehmen teilen die GesamtmitarbeiterInnenzahl mit und erhalten IVB-Job-Ticket Gutscheine, die auf die Namen der MitarbeiterInnen ausgestellt sind.
MitarbeiterInnen tauschen IVB-Job-Ticket Gutscheine im IVB-Kundencenter gegen ein IVB-Job-Ticket.
Unternehmen erhalten monatlich eine Sammelrechnung der ausgegebenen IVB-Job-Tickets.

Resultate

Vorteile für IVB-Job-Ticket KooperationspartnerInnen:

Reduzierung der steuerlichen Belastungen von Lohnnebenkosten.
Einfaches Handling, die komplette Abwicklung übernehmen die IVB.
Vereinfachung der Fahrtkostenzuschüsse.
Für alle Unternehmensgrößen möglich.
Auch für PendlerInnen möglich.
IVB unterstützen gerne in der Kommunikation und bieten Infotage für die MitarbeiterInnen an.
Attraktive Sozialleistung und interessantes Angebot für die MitarbeiterInnen.
Vernünftige Lösung zur Vermeidung von Parkplatzproblemen.
Beitrag zum betrieblichen Mobilitätsmanagement.
Aktiver Beitrag zum Umweltschutz.

Vorteile für die MitarbeiterInnen:

MitarbeiterInnen profitieren vom IVB-Job-Ticket.
IVB-Job-Ticket ist steuerfrei.
Alle MitarbeiterInnen haben Anspruch, egal ob sie eine Pendlerpauschale erhalten oder nicht.
Vereinfachung des Fahrkostenzuschusses.
Selbstkostenbeitrag pro IVB-Job-Ticket wird weniger, je nach Höhe des Fahrtkostenzuschusses des Arbeitgebers.

Einreicher

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