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Neue Regelungen für Einkaufszentren und Supermärkte im Sinne einer klimaverträglichen Mobilität

Symbolfoto_VCÖ-Mobilitätspreis 2023
Copyright: Katharina Lutzky

Ziele/Ideen

Im Einkaufsverkehr– insbesondere in Klein- und Mittelstädten sowie im ländlichen Raum – dominiert die PKW-Nutzung. Das hat mehrere Gründe:
_ Oftmals liegen Einkaufszentren und Supermärkte an den Ortsrändern oder an Straßenkreuzungen in isolierter Lage, weitab von Wohngebieten. Sie sind vielfach nur über Straßen, aber nicht über Gehsteige, Gehwege oder Radwege von den bestehenden Wohngebieten zu erreichen.
_ Die Vorplätze der Geschäfte sind große PKW-Parkplätze, ausgestaltet nach den Anforderungen des PKW-Verkehrs. Die (Sicherheits-)Bedürfnisse von Fußgeher:innen und Radfahrer:innen werden vielfach weniger beachtet. Die für sie errichtete Infrastruktur hält nicht mit der Qualität der PKW-Infrastruktur mit.
_ Das Potenzial, das Supermärkte für die E-Mobilität bezüglich Ladeinfrastruktur (ev. in Kombination mit Photovoltaik auf Dachflächen) bieten könnte, wird derzeit nicht voll genutzt.

Kurzbeschreibung

Mit der Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes wurden neue Regelungen für Einkaufszentren und Supermärkte im Sinne einer klimaverträglichen Mobilität beschlossen.
Supermärkte dürfen nur in Ortskernlage errichtet oder erweitert werden. Oberirdische Parkplätze sind mit max. 1 Stellplatz je 30 m² Verkaufsfläche begrenzt. Versiegelte Flächen sind zu minimieren, je 5 Parkplätze ist mindestens 1 Baum zu pflanzen.
Der Standort ist an das Fuß- und Radwegenetz anzubinden. Fuß- und Radverkehr sind auf den Parkplätzen gegenüber dem Pkw-Verkehr zu bevorrangen. Für je 50 m² Verkaufsfläche sind mindestens 2 überdachte diebstahlsichere Stellplätze für Fahrräder in Eingangsnähe zu errichten.
10% der Stellplätze für PKW und Fahrräder (mindestens aber je 2) sind als E-Ladestellen auszuführen.
Wird ein neu gebauter Supermarkt nicht mehr widmungsgemäß genutzt, hat ein Rückbau sämtlicher Gebäude und versiegelter Flächen zu erfolgen. Zur Absicherung ist eine Bankgarantie zu hinterlegen.

Resultate

Die Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetz bezüglich der Regelungen für Einkaufszentren und Supermärkte ist seit 03.05.2023 in Kraft. Zahlen, Daten, Fakten werden klar werden, wenn erste Aktivitäten in den Ortskernen gesetzt werden bzw. ein Vergleich zu den bisherigen Entwicklungen von Supermärkten an den Ortsrändern und in isolierten Lagen möglich sein wird.

Einreicher

Land Burgenland
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