Innovatives Mobilitätsmanagement statt Kfz-Stellplätze – Das Bremer Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz

Einreichende Institution: Freie Hansestadt Bremen
Jahr: 2025
Projektbild 25187

Ziele/Ideen

Das MobBauOG stellt die klassische Form der Stellplatzsatzung auf den Kopf. Mit dem Fokus auf Maßnahmen des Mobilitätsmanagements stehen an erster Stelle die vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse der Mieter:innen/Käufer:innen/Arbeitnehmer:innen von Bauobjekten anstatt Mobilität nur aus der Perspektive des Autoparkens zu betrachten. Der Katalog an Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ist vielfältig und ermöglicht eine flexible, zielgruppengerechte Ausgestaltung der Mobilitätskonzepte: von ÖPNV-Zeitkarten, Carsharing-Stationen und -Mitgliedschaften, hochwertiges Fahrradparken, Bikesharing- und E-Scooter-Sharing-Mitgliedschaften bis hin zu Paketstationen, Fahrräder für Menschen mit Behinderung und verpflichtende Kommunikationsmaßnahmen. Vieles ist möglich! Erstmalig ist des durch das neue Gesetz auch möglich autoarm sowie autofrei zu bauen. Und damit Bauträger mit dieser neuen Aufgabe nicht alleine gelassen werden bietet die Stadtgemeinde zahlreiche Beratungs- und Schulungsmöglichke

Kurzbeschreibung

Das Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG) hat im Oktober 2022 die klassische Stellplatzsatzung der Stadtgemeinde abgelöst und soll die Verkehrswende sowie nachhaltiges Mobilitätsverhalten sowie kostengünstigeres Bauen in der Stadtgemeinde Bremen insbesondere im Bereich der Neubauvorhaben fördern. An erster Stelle ist es nun verpflichtend bei jedem Bauvorhaben – Wohnen sowie Gewerbe und andere Nutzungsformen – Maßnahmen des Mobilitätsmanagements umzusetzen, erst danach müssen (ein deutlich reduzierter Anteil) Kfz-Stellplätze hergestellt werden. Diese können aber auch abgelöst werden und an die Stadtgemeinde zur Finanzierung von quartiersbezogenen Mobilitätsmanagement-Maßnahmen gezahlt werden.

Resultate

Da das Gesetz erst seit Okt 2022 in Kraft ist und die bauliche Fertigstellung der Objekte, die nach dem MobBauOG genehmigt wurden, erst in wenigen Fällen erfolgt ist, ist es noch nicht möglich die Wirkung der individuellen Mobilitätskonzepte auf Mobilitätsverhalten und Autobesitz und -nutzung zu messen. Es ist jedoch ein ähnlicher Erfolg bzw. sogar eine Verbesserung der Ergebnisse auch der 2020 Studie zu erwarten, da die Palette an möglichen Maßnahmen breiter geworden ist, eine intensivere Expertenberatung durch die Stadt erfolgt ist sowie mehr Ressourcen in Kommunikation investiert wurden.

Die bei der Stadtgemeine eingegangen Ablösebeträge konnten mit der neuen Zweckbindung der Mittel verwendet werden, um das stadtweite Bikesharing-System “Bre.Bike” mit 1.400 Standardräder und 60 Lastenräder, welches im April 2025 gestartet ist, verwendet werden. Zusätzlich dazu werden die Ablösebeträge verwendet, um das Netz am mobil.punkten (Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum) auszubauen.

Einreicher

Freie Hansestadt Bremen

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