KFZ Steuer
Jahr: 2022
Ziele/Ideen
Lärm, Parkraumbewirtschaftung, Sicherheit, Straßenverschleiß, Energieverbrauch, Reduktion der Bürokratie.
Sonstige Hinweise:
Bezüglich des Lärms sollten bei einspurigen KFZ die zulässigen Grenzwerte erheblich reduziert werden.
Es wäre höchst an der Zeit, bei der Zulassung eines Fahrzeuges die Frage des Abstellplatzes zu klären. Der Nachweis des Parkplatzes im Eigentum oder Miete (bei Besteuerung der Miete) könnte steuerentlastend angesetzt werden.
Zur Vereinfachung des Steuersystems sollte die NoVA als gesonderte Steuer entfallen und in der KFZ-Steuer enthalten sein.
Kurzbeschreibung
Betrifft: KFZ – Motorbezogene „Versicherungssteuer“
Die Motorbezogene „Versicherungssteuer“ besteuert den Besitz eines KFZ auf Grundlage von Motorleistung und Hubraum, sozusagen eine „Neidsteuer“. Im Sog der Klimadiskussion wurde mittlerweile bei der Besteuerung der CO2-Ausstoss berücksichtigt.
Daneben gibt es aber eine Menge anderer Kriterien, mit denen man die negative Entwicklung der Fahrzeuge (Motorräder werden lauter, Autos werden größer, …) steuern kann:
– Breite FZ benötigen mehr Straßenbreite und Parkraum
– Lange FZ benötigen mehr Parkraum
– Hohe FZ verbrauchen wegen Luftwiderstand mehr Energie und reduzieren die Verkehrssicherheit durch Versperren der Sicht auf Verkehrszeichen und Verkehrsteilnehmer
– Schwere FZ verbrauchen mehr Energie und verursachen mehr Straßenverschleiß und Reifenabrieb
– Laute FZ verursachen mehr Lärm
Resultate
bei den Beamten Österreichs fühlt sich nach der Einführung der CO2 Steuer niemand zuständig