Rettungsgasse und Normadressat. Ein normentheoretischer Weckruf, ZVR 2020, 295ff.
Ziele/Ideen
Kurzbeschreibung
Der vorliegende Beitrag wendet aus Anlass der 150. Wiederkehr des Geburtstags von Julius Binder am 12.5.2020 seine in mehreren Monographien entwickelte und grundgelegte Normentheorie als eine sinnfällige Ausprägung der sog Imperativentheorie ansatzweise im Geltungsbereich der StVO anhand des hierfür anschaulich ausgewählten Beispielfalls des § 46 Abs 6 leg cit (Rettungsgassenbildungspflicht, Rettungsgassenbenützungsverbot) an. Demnach betont der Aufsatz die Stellung und Befugnisse der Polizei im Straßenverkehr als die zur Gesetzesanwendung berufenen Organe als Normadressaten und nimmt der Beitrag die Polizeiorgane für einen gesetzmäßigen Zustand auf Autobahnen rechtlich in die Pflicht, wobei im Hinblick auf die Rechtspflicht der Polizeiorgane für die Sorge um einen gesetzmäßigen Zustand zugleich die korrespondierende ethische Pflicht des einzelnen Autolenkers zur Einhaltung der StVO-Norm herausgearbeitet und betont wird.