Ungeeignete Lenker erkennen – Gefahren vermeiden

Einreichende Institution: Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten
Jahr: 2019
Ungeeignete Lenker erkennen - Gefahren vermeiden

Ziele/Ideen

Fahrzeuglenker mit Handicaps sind heutzutage vielfach vom komplexen Verkehrsgeschehen überfordert. Charakterlich ungeeignete Lenker sind negativ auffällig, indem sie ständig Normen übertreten.
Problematisch sind die Aus- und Fortbildungsstände von Polizeibeamten und Mitarbeitern von Verkehrsbehörden in den Bereichen Verkehrsrecht, Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin. Bestehende Curricula in der Ausbildung müssen hinterfragt werden.
Unzureichend ist oft die Zusammenarbeit der Behörden, weil man die gegenseitigen Zuständigkeiten nicht beherrscht, die Zusammenarbeit oberflächlich ist und man sich nicht persönlich kennt.

Kurzbeschreibung

Ungeeignete Fahrzeuglenker (körperlich, geistig und charakterlich) sollen im Rahmen der polizeilichen Arbeit (insbesondere Unfallaufnahme, Verkehrsüberwachung) besser als bisher erkannt werden. Die Mitteilungen der Polizei an die Straßenverkehrsbehörde (Lenkererlaubnis) sollen inhaltlich verbessert werden. Die Sachbearbeitung in der Verkehrsbehörde soll verbessert werden. Potenziell ungeeignete Lenker sollen medizinisch und ggf. psychologisch begutachtet werden, damit die Verkehrsbehörde auf dieser Grundlage eine objektive Entscheidung über die Fahreignung treffen kann. Ggf. muss dem Lenker eine Auflage erteilt werden (z. B. Fahrten nur noch bei Tage, in einem bestimmten Umkreis etc.) oder sogar die Lenkererlaubnis entzogen werden. Bei alledem gilt es gleichzeitig die Präventionsarbeit durch Aufklärung der Fahrzeuglenker zu verbessern und deren Mobilität so lange wie möglich zu erhalten, wenn sie keine Gefahren für andere Menschen darstellen.

Resultate

Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden hat sich durch eine Fortbildungsinitiative merklich verbessert. Die Polizei meldet wesentlich häufiger und qualitativ verbessert kritische Lenker an die Verkehrsbehörden. In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden konnte die polizeiliche Einzelmaßnahme „Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde“ von 399 Fällen im Jahr 2017 auf 3.240 Fälle im Jahr 2021 erhöht werden. Dadurch stieg auch die Anzahl der Begutachtungen kritischer Lenker.

Einreicher

Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten

Partner

DEKRA Niederlassung Leipzig: Fachdozent (Verkehrspsychologe)

Polizeiverwaltungsamt Sachsen: Prof. Dr. Thomas Friedrich

AFN: Dr. Joachim Seidl

Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten

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