Tempo 30 auf der Weichstettner Landesstraße
Jahr: 2025
Bundesland: Oberösterreich
Ziele/Ideen
St. Marien ist eine der ersten Gemeinden in Österreich (die erste in Oberösterreich) , die die neuen Bestimmungen der 35. StVO-Novelle, die seit 1. Juli 2024 in Kraft ist und dem Schutz der Fußgänger im Straßenverkehr mehr Bedeutung beimisst, nützt.
Kurzbeschreibung
Im Ortsteil Weichstetten befinden sich ein Kindergarten, eine Krabbelstube, ein Hort, die Volksschule Weichstetten, ein Gasthaus, sowie eine Bankstelle und der Pfarrhof der Pfarre Weichstetten auf einer Länge von ca. 200 Meter direkt neben der Landesstraße.
Aus diesem Grund gibt es seit Jahrzehnten die Bemühungen eine Verkehrsberuhigung bzw. eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Landesstraße zu erzielen. Mit der neuen Verordnung des Landes Oberösterreich wurde es nun möglich temporär einen 30 km/h Beschränkung umzusetzen und so Kindern, Eltern und älteren GemeindebürgerInnen sichere fußläufige Verbindungen zu ermöglichen. Zudem soll durch diese Maßnahme der Verzicht auch den PKW erleichtert werden.
Resultate
Das Projekt befindet sich derzeit in Umsetzung. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechende Verordnung mit Anfang Juni 2025 in Kraft tritt.
Im Rahmen einer Bürgerbefragung im Jahr 2021 wurde von der Bevölkerung “Verkehrsberuhigung” als eines der vordringlichsten Anliegen (55% sehr dringend) eingestuft. Zentrales Anliegen dahinter war die Verkehrsberuhigung auf der Weichstettner Landesstraße. Insofern ist das Projekt auch ein Vorbild in Hinblick auf den Rückhalt und die Akzeptanz der Bevölkerung.
Partner
Land Oberösterreich: Verkehrssachverständiger
Land Oberösterreich: Straßenmeister