Platzgerechte Parkgebühren – Ein Bewohnerparkmodell nach Fahrzeugmaßen
Jahr: 2025
Ziele/Ideen
Aachen ist bundesweit eine der ersten Städte, die bei der Gebührenberechnung für Bewohnerparkausweise konsequent die individuelle Fahrzeuggröße berücksichtigt. Sie richtet sich mit ihrer Höhe somit nach dem tatsächlich in Anspruch genommenen Straßenraum.
Die Berechnung basiert auf dem Wert der Fläche, den Herstellungs- und Unterhaltungskosten in Verbindung mit der individuellen Fahrzeuggröße. Pro genutztem Quadratmeter ergibt sich ein Betrag von 30 € im Jahr. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von 15 €. Die Kosten pro Jahr ergeben sich somit nach folgender Formel: Fahrzeuglänge x Fahrzeugbreite x 30 €/m² + 15 €
Größere Fahrzeuge sind entsprechend kostenintensiver als kleinere. Daraus kann sich eine Motivation ergeben, zukünftig kleinere Fahrzeuge anzuschaffen, die in der Summe weniger Platz im öffentlichen Raum benötigen.
Kurzbeschreibung
Im Mai 2025 wurde in Aachen die neue Gebührenverordnung Bewohnerparkausweise eingeführt. Die neue Regelung berücksichtigt zum einen den wirtschaftlichen Wert der öffentlichen Fläche und zum anderen die Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Parkstände in Bezug zur tatsächlichen Größe des Fahrzeugs – berechnet aus Länge × Breite. Damit soll das Bewusstsein für die Begrenztheit und den Wert öffentlicher Flächen geschärft werden. Die neue Regelung stärkt das Verständnis für eine faire Parkraumbewirtschaftung und setzt Anreize für kleinere Fahrzeuge oder alternative Mobilitätsformen. Langfristig trägt das Projekt zur Entlastung des öffentlichen Raums, zur Reduktion des innerstädtischen Autoverkehrs und zur nachhaltigen Mobilität bei.
Resultate
Der Zeitraum seit der Einführung der neuen Gebühren ist zu kurz um die Wirkung des Projektes im Hinblick auf die Fahrzeugdichte und Akzeptanz in der Bevölkerung beurteilen zu können. Die Anzahl der ausgegebenen Ausweise wird kontinuierlich evaluiert und kann gerne zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.