Flächendeckendes Tempo 30

Einreichende Institution: Landeshauptstadt Bregenz
Jahr: 2024
Bundesland: Vorarlberg
Flächendeckendes Tempo 30

Ziele/Ideen

Durch die Verringerung von Lärm- und Schadstoffbelastungen sowieso der Reduktion des "Schilderwaldes" wird die Einführung von Tempo 30 im Ortsgebiet als äußerst sinnvoll erachtet. Dadurch verbessert sich die Wohnqualität, die Abgasbelastung wird gesenkt und eine Verbesserung der Luftqualität und des Klimas wird gewährleitet, was maßgeblich zum Umweltschutz beiträgt. Schulumfelder und andere sensible Bereiche werden entschärft.

Kurzbeschreibung

Insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde im gesamten Ortsgebiet der Landeshauptstadt Bregenz auf Straßen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde die erlaubte Maximalgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Erfasst sind somit alle Straßen geringeren Ranges mit öffentlichem Verkehr, die gem § 94d StVO in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Tempo 30 trägt zur Verbesserung des Verkehrsablaufs und zur Reduktion von Umweltbelastungen bei. Weiters kann die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h Gefährdungspotential wie die Verletzungsschwere, den zeitlich verzögerten Bremsvorgang sowie den Tunnelblick (Konzentrationszone der Lenker:in) deutlich entschärfen. Gleichzeitig können damit auch Abgas- und Lärmemissionen verringert und der Verkehrsfluss verbessert werden.

Resultate

Flächendeckendes Tempo 30 wurde erst vor einigen Monaten in Bregenz eingeführt. Somit sind signifikante Zahlen und Daten ausstehend. Die Auswertung einiger "Smileys" zeigt jedoch an, dass es keine großen Ausreißer (Tempoüberschreitungen) gibt. Der soziale Mehrwert liegt in der Aufwertung der Aufenthaltsqualität im öff. Raum als auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindergärten.

Einreicher

Landeshauptstadt Bregenz

Landeshauptstadt Bregenz

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