Mobilitätsverordnung 1:3 – Kraftfahrzeug und Fahrrad-Stellplatzverordnung 2024

Einreichende Institution: Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz
Jahr: 2024
Bundesland: Steiermark

Ziele/Ideen

Im Fokus stehen eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung eines effizienten Einsatzes der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Speziell im Wohnbau werden durch die multimodale Stellplatzverordnung die Grundlagen für ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten geschaffen. Die prominente Etablierung von Sharing-Angeboten (Auto, Lastenfahrrad und E-Bike), eine vermehrte Nutzung des Öffentlichen Verkehrs sowie ein aktives Verkehrsverhalten (zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad) auf kurzen gemeindeinternen Wegen sind Ziele der Marktgemeinde.
Aufgrund der guten bzw. sehr guten ÖV-Erreichbarkeit (auch Erschließungsgrad) in großen Teilen des Gemeindegebietes sowie der vorhandenen fußläufig erreichbaren öffentlichen Einrichtungen und privatgewerblichen Versorgungseinrichtungen ist bei gegebener fußläufiger Anbindung der ÖV-Haltestellen (5 – 10 Minuten Fußweg) vom Kfz-Stellplatzschlüssel reduzierend abzuweichen. Eine Abweichung hat auf Basis eines Mobilitätskonzeptes zu erfolgen.

Kurzbeschreibung

Die strategische Ausrichtung der Entwicklung der Mobilität stellt die wesentlichste Grundlage für die Ausgestaltung der Mobilität in der Gemeinde dar. Sie ist, als Baubehörde erster Instanz, in der Lage die Mobilitätsentwicklung im Wohnbau in ihrem Hoheitsgebiet maßgeblich mitzugestalten. Sie ist es auch, die einerseits von gelungener Mobilitätsentwicklung profitiert oder andererseits unter den negativen Auswirkungen des Verkehrs leidet.
Diese Verantwortung hat Feldkirchen bei Graz wahrgenommen und eine innovative Mobilitätsverordnung erlassen. Ziel ist es, Bauwerbern die Möglichkeit zu geben, alternative Mobilitätsangebote und ausreichend Radabstellplätze anstatt ausschließlich Auto-Stellplätze anzubieten. Je nach Erreichbarkeit des geplanten Vorhabens, ausgehend von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs, kann somit allen zukünftigen Bewohner*innen durch attraktive Angebote ein multimodales Mobilitätsverhalten ermöglicht werden.

Resultate

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass das Mobilitätsverhalten sich allmählich wandelt. Laufende Angebotsverbesserungen im Öffentlichen Verkehr sowie die sehr ambitionierten Ausbaupläne der Radinfrastruktur auf Basis des gemeindeübergreifenden Radverkehrskonzeptes sprechen dafür, dass künftig eine gegenüber heute andere Entwicklung des Mobilitätsverhaltens gezielt gesteuert werden kann und somit erst recht zu erwarten ist.
Ziel ist ein multimodales Mobilitätsverhalten zu ermöglichen und somit entsprechende Möglichkeiten anzubieten. Das sind beispielsweise ausreichend Radabstellanlagen, mit hoher Qualität, eingangsnah, fahrend erreichbar, für alle gängigen Arten von Fahrrädern, Sharing Angebote von Fahrrädern, Lastenfahrrädern und Automobilen etc.. Ebenso werden Prioritäten für aktive Mobilitätsformen und die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr gesetzt. Die Mobilitätsverordnung von Feldkirchen bei Graz schafft hierzu die Grundlagen und unterstützt die Mobilitätswende aktiv.

Einreicher

Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz

Partner

verkehrplus GmbH: Beratung Verkehrsplanung und Aufbereitung der fachlichen Grundlagen
Hohenberg Rechtsanwälte: Beratung Recht

Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz

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