Wir verwenden Cookies um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten. Indem Sie diese Seite nutzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Rettungsgasse und Normadressant. Ein normentheoretischer Weckruf, ZVR 2020, 295ff.

Ziele/Ideen

Kurzbeschreibung

Im Gegensatz zur Rechtspflicht der staatlichen Verwaltung im Anwendungsbereich der Norm des §46 Abs 6 StVO trifft die Lenker von Fahrzeugen nur eine ethische Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, welche unter der Zusatzvoraussetzung der Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder Fahrzeugen des Straßen- und Pannendienstes oder bei entsprechender Anordnung eines Polizeiorgans zur Rechtspflicht wird.

Resultate

Einreicher kontaktieren
auf Facebook teilen twittern