
Rettungsgasse und Normadressant. Ein normentheoretischer Weckruf, ZVR 2020, 295ff.
Ziele/Ideen
Kurzbeschreibung
Im Gegensatz zur Rechtspflicht der staatlichen Verwaltung im Anwendungsbereich der Norm des §46 Abs 6 StVO trifft die Lenker von Fahrzeugen nur eine ethische Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, welche unter der Zusatzvoraussetzung der Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder Fahrzeugen des Straßen- und Pannendienstes oder bei entsprechender Anordnung eines Polizeiorgans zur Rechtspflicht wird.