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Velofreundliche Lichtsignalanlagen

Velofreundliche Lichtsignalanlagen
Mobilität Basel-Stadt

Ziele/Ideen

An einer Lichtsignalanlage müssen sämtliche Fahrbeziehungen des Knotens in die Regelung einbezogen werden, auch um Missverständnisse zu vermeiden. Oft gibt es jedoch Fahrbeziehungen, für die eine Lichtsignalanlage nicht zwingend notwendig wäre, sie gehören jedoch zum gleichen Knoten und werden entsprechend mit Lichtsignalen geregelt. Dies ist wohl auch der Grund, weshalb ein grosses Bedürfnis besteht, das Freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrer einzuführen. In der Regel kann eine Fahrt nach rechts mit der nötigen Vorsicht ohne Schwierigkeiten gemeistert werden. Für diese Fahrbeziehung alleine würde wohl kaum eine Lichtsignalanlage installiert werden. Dies wissen auch die Velofahrenden und einige setzen sich über die Verkehrsregeln hinweg und fahren solche "unkritischen" Fahrbeziehungen auf eigene Verantwortung. Es versteht sich jedoch von selbst, dass es nicht immer bei den "unkritischen" Fahrbeziehungen bleibt und nicht jede Missachtung eines Rotlichts unproblematisch ist. Allerdings scheint es mittlerweile eine Illusion zu sein, Velofahrende mit einem roten Lichtsignal aufzuhalten, dessen Sinn und Zweck auch bei längerem Nachsinnen nicht erkannt wird.
Hauptsächliches Ziel dieses Pilotversuches bestand somit darin, Knoten mit Lichtsignalanlagen so zu steuern, dass sie für den Veloverkehr optimiert waren resp. bestimmte Verkehrsbeziehungen zugelassen wurden, die heute nicht erlaubt sind.

Kurzbeschreibung

Beim Pilotversuch für Velofreundliche Lichtsignalanlagen hat der Kanton Basel-Stadt von Februar 2015 bis Dezember 2016 das Fahrverhalten von Velofahrern beim freien Rechtsabbiegen bei Rot und an der Fuss- und Veloverkehrsphase untersucht.
Beim Freien Rechtsabbiegen bei Rot dürfen Velofahrer an 12 Pilotstandorten in Basel an einer roten Ampel nach rechts abbiegen, dabei muss dem querenden Fussverkehr und dem von links kommenden Individualverkehr der Vortritt gewährt werden. Die Regelung wird mit einer kleinen schwarzen Signaltafel mit gelbem Velopiktogramm und Pfeil nach rechts signalisiert und ist auf der Höhe der Rotkammer der Ampel befestigt.
An einem weiteren Standort, der Fuss- und Veloverkehrsphase, kann der Veloverkehr zusammen mit dem Fussverkehr die Kreuzung überqueren. Dabei erhält der Fussverkehr auf allen vier Fussgängerübergängen gleichzeitig grün. Den Velofahrenden wird die Fuss- und Veloverkehrsphase mit einem gelbblinkenden Lichtsignal mit Velopiktogramm neben der Rotkammer der Ampel angezeigt. Die Velofahrer müssen den Fussgängern den Vortritt gewähren.

Resultate

In der zweijährigen Versuchsdauer wurden an den 13 Versuchsstandorten für das Freie Rechtsabbiegen bei Rot und die Fuss- und Veloverkehrsphase 108 Erhebungen durchgeführt, dabei wurden insgesamt 648 Stunden Videomaterial aufgezeichnet und ausgewertet.
Beim Freien Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrer wurden insgesamt 38946 Velofahrende erfasst, wovon 17070 nach rechts abgebogen sind. Die restlichen 21876 Velofahrer sind in andere Richtungen weiter gefahren (geradeaus oder links abgebogen). Von den 17070 Rechtsabbieger sind 11059 Velofahrer bei Grün gefahren und 6011 bei Rot.
Beim Freien Rechtsabbiegen bei Rot wurden insgesamt 27 Fälle beobachtet in denen der vortrittsberechtigte Fussverkehr in seiner Handlung eingeschränkt wurde. Werden die erhobenen Velofahrten nach rechts bei Rot auf die gesamte zweijährige Versuchsdauer hochgerechnet so bedeutet dies, dass ca. 1 Million Velofahrende das Rechtsabbiegen bei Rot genutzt haben.
Am Standort der Fuss- und Veloverkehrsphase wurden insgesamt 8465 Velofahrende erfasst, wovon 4495 die Phase für den Fuss- und Veloverkehr nutzen konnten. Von den restlichen Velofahrenden sind 3670 bei Grün und 300 bei Rot gefahren. Während der Erhebungen wurden insgesamt 17 Fälle beobachtet, wie Fussgänger in ihrem Vortritt behindert wurden. Auf die zweijährige Versuchsdauer hochgerechnet haben mehr als eine viertel Million Velofahrende die Fuss- und Veloverkehrsphase genutzt.

Einreicher

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Herr Markus Störr Dufourstrasse 40 CH-4001 Basel www.mobilitaet.bs.ch +41 61 2678192 markus.stoerr@bs.ch
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