Längenabhängige Anwohnerparkkarten Basel
Jahr: 2025
Ziele/Ideen
Erstmalig in der Schweiz sind Gebühren für Anwohnerparkkarten entsprechender der Fahrzeuggrösse abgestuft. Alle Fahrzeuge werden entsprechend ihrer Länge in drei Kategorien eingeteilt. Kleine Fahrzeuge sind kürzer als 3.90 m. Mittlere Fahrzeuge sind zwischen 3.90 m und 4.90 m lang und grosse Fahrzeuge sind länger als 4.90 m.
Kurzbeschreibung
Mit dem Ziel, die Parkiergebühren verursachergerechter und nachfrageorientierter zu gestalten, hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eine Revision der Parkraumbewirtschaftungsverordnung beschlossen. Die Gebühren für den Bezug von Anwohner- und Pendlerparkkarten wurden deutlich erhöht und entsprechend der Fahrzeuggrösse neu in drei Kategorien abgestuft, womit die Höhe der Gebühr den Flächenbedarf eines Fahrzeuges widerspiegelt. Die Gebührenerhöhung trägt damit auch zum Klimaschutz bei. Sie erfolgt in zwei Schritten per 1. Januar 2025 und per 1. Januar 2027.
Resultate
Die Tariferhöhung trat auf den 1.1.2025 in Kraft. Verlässliche Wirkungsanalysen liegen deshalb noch nicht vor. Aufgrund der Verkaufszahlen der ersten Monate lässt sich abschätzen, dass bei den Anwohnerparkkarten bis Ende Jahr, eine Reduktion von ca. 10% erreicht werden könnte.