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Pendlerfonds Kanton Basel-Stadt

Ziele/Ideen

m Basler Umweltschutzgesetz ist festgeschrieben, dass der motorisierte Strassenverkehr ausserhalb der Autobahnen bis 2020 um 10% reduziert werden muss, wie in einer Volksabstimmung im November 2010 beschlossen. Der Pendlerfonds ist eine von vielen Massnahmen um dieses Ziel zu erreichen.

Kurzbeschreibung

Dem Fonds werden 80% der Bruttoeinnahmen der Pendler- und der Besucherparkkarten aus der Parkraumbewirtschaftung zugespielt. Langfristig ist mit jährlichen Einnahmen von 2 bis 3 Mio. CHF zu rechnen.

Das Amt für Mobilität nimmt Anträge von öffentlichen und privaten Gesuchstellern zur Mitfinanzierung eines Projekts entgegen. Stichtage, um Gesuche einzureichen, sind jeweils der 31. März und der 30. September. Diese müssen aufzeigen, dass das Vorhaben dem Fondszweck entspricht und im Perimeter des Kantons Basel-Stadt zu einer Reduktion des Autoverkehrs, d.h. der gefahrenen Fahrzeugkilometer bzw. der Parkiervorgänge im öffentlichen Strassenraum führt.

Um mit den verfügbaren Mitteln eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen, werden aus dem Pendlerfonds in erster Linie mittlere und kleine Projekte unterstützt. Die Beiträge sollen 2 Mio. CHF nicht übersteigen und sind auf maximal 50% der Gesamtkosten beschränkt. Die Beitragshöhe bemisst sich am Nutzen für den Kanton Basel-Stadt.

Allgemeine Verkehrsstudien sowie Unterhalt und Sanierung bestehender Angebote sind von einer Beitragsvergabe ebenso ausgenommen wie bereits realisierte Projekte. Die Projekte müssen im Perimeter der trinationalen Agglomeration Basel liegen.

Resultate

Seit Einführung des Fonds 2013 wurden bisher zwölf Projekte in der gesamten Agglomeration Basel gefördert: Mehrheitlich Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen, aber auch die im Bau befindliche grenzüberschreitende Tramlinie von Basel (CH) nach Saint Louis (F) und weitere Infrastruktur die einen umweltfreundlichen Pendlerverkehr unterstützt.

Einreicher

Kanton Basel-Stadt, Bau- und Verkehrsdepartement, Amt für Mobilität
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