Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht entlang der Spittelauer- und Roßauerlände
Jahr: 2013
Ziele/Ideen:
Schutz der schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen – der FußgängerInnen – sowie mehr Sicherheit und rücksichtsvolles Miteinander aller VerkehrsteilnehmerInnen entlang der Spittelauer- und Roßauerlände.
Kurzbeschreibung:
Die Möglichkeiten durch die Lockerung der Radwegbenutzungspflicht (StVO-Novelle vom 1.April 2013) sollen konkret genutzt werden, um Mischflächen die RadfahrerInnen und FußgeherInnen gemeinsam benutzen, sicherer zu gestalten.
Spittelauer- und Roßauerlände haben sich zu einem Erholungs- und Freizeitparadies mit hohem und erwünschtem FußgängerInnenaufkommen entwickelt. Daher soll hier die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden und ergänzend notwendige Informationsmaßnahmen durchgeführt werden.
Resultate:
So können in Zukunft jene RadfahrerInnen, die schneller unterwegs sind, auf die Straße ausweichen während erholungssuchende FußgängerInnen noch besser geschützt sind.