Grünlandfreihalteflächenwidmung in Fels am Wagram

Einreichende Institution: Marktgemeinde Fels am Wagram
Jahr: 2024
Bundesland: Niederösterreich
Grünlandfreihalteflächenwidmung in Fels am Wagram

Ziele/Ideen

Flächenwidmungsplanänderungen sind aus verfassungsrechtlicher Sicht eine der wichtigsten Aufgaben einer Gemeinde mit einer hohen langfristigen Bestandsgarantie. Aus diesem Grunde ist es für unsere Gemeinde wichtig das bestehende Bauland zu stärken, aber zugleich die vermeidbare Widmung von neuen Bauland zu reduzieren, wodurch sehr kurze Wege innerhalb des bestehenden Baulandes bestehen.

Kurzbeschreibung

Eine der wichtigsten Aufgaben von Gemeinden ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem örtlichen Raumordnungsprogramm bzw. Flächenwidmungsplan um das begrenzte Gut „Boden“ nicht zu verschwenden. Die Marktgemeinde Fels am Wagram hat dementsprechend in den letzten fünf Jahren in mehreren sehr aufwendigen öffentlichen Verfahren mit einer intensiven Bürgerbeteiligung im örtlichen Flächenwidmungsplan über 82 % des Gemeindegebietes (rund 25 km²) zu „Grünland-Freihalte-Landschaftsschutzflächen“ umgewidmet. In diesen Bereichen sind nun aus baurechtlicher Sicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben generell nicht zulässig.
Zudem wurde die letzte Siedlungserweiterung in unserer Gemeinde, welche über ein einzelnes Einfamilienwohnhausgrundstück hinausgeht, im Jahr 2019 gewidmet. Seit diesem Zeitpunkt werden lediglich die bereits damals aus rechtlicher Sicht fixierten Siedlungserweiterungen abgeschlossen.

Resultate

Es wurden über 82 % bzw. rund 25 Quadratkilometer des Gemeindegebietes zu einer Grünland-Freihaltelandschaftsschutzfläche umgewidmet. Hierdurch werden diese Flächen langfristig vor jeder baurechtlich genehmigungspflichtigen Baumaßnahme geschützt und werden unberührte Naturraume nicht bedroht.

Einreicher

Marktgemeinde Fels am Wagram

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