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Schulstraße Gleisdorf

Schulstraße Gleisdorf
MM-022 2023 Stadtmarketing Gleisdorf

Ziele/Ideen

Die Verkehrsfrequenz rund um die Schulen der Gleisdorfer Innenstadt ist morgens und mittags besonders hoch frequentiert. Dies ist besonders durch das Bringen und Abholen der Schüler:innen durch die Eltern begründet. Mit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung ist es nun möglich, Umgebungen von Schulen zu so genannten Schulstraßen zu erklären.

Kurzbeschreibung

Mit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung ist es möglich, Umgebungen von Schulen zu Schulstraßen zu erklären. In definierten Zeiten wird dabei der Individualverkehr stark eingeschränkt. Ziel ist es, den Schulweg sicherer zu gestalten. In der Stadtgemeinde Gleisdorf sollen so zwei Straßenbereiche zu bestimmten Zeiten nur eingeschränkt befahrbar sein.
- Vor der Volksschule: 7:00 - 7:30 Uhr und 11:20 - 12:20 Uhr
- Im Bereich der Alois-Grogger-Gasse, wo sich die Zugänge zu den Schulen Mittelschule, Gymnasium, Polytechnischen Schule sowie Sonderschule (ASO) befinden: 7:00 - 7:30 Uhr und 13:00 - 13:30 Uhr Fahrradverkehr, Einsatzfahrzeuge, Linienbusse, Behindertentransporte und direkte Anrainer:innen sind ausgenommen. Um den Eltern das Bringen und Abholen ihrer Kinder nicht gänzlich zu verwehren, wurden in näherer Umgebung zu den Schulen so genannte „Bussi&Baba“-Parkplätze installiert, bei denen es möglich ist, die Schulkinder in sicherer Umgebung aus- und einsteigen zu lassen.

Resultate

Durch die Einschränkung des Individualverkehrs vor den Schulen zu bestimmten Zeiten, wurden die Straßenbereiche rund um die Schulen stark verkehrsberuhigt. Um die Einhaltung der Schulstraße gewährleisten zu können, wurden, besonders in den ersten Wochen regelmäßig, danach sporadisch, durch Mitarbeiter des Städtischen Wirtschaftshofes sowie durch die Polizei die Straßenabschnitte abgesperrt sowie exekutiert.
Ein weiterer Vorteil ist zudem, dass die Selbstständigkeit der Kinder gefördert wird, der gemeinsame Schulweg das soziale Miteinander stärkt und zudem die Gesundheit der Schulkinder durch Bewegung ebenfalls gefördert wird.

Einreicher

Stadtgemeinde Gleisdorf
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