Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht entlang der Spittelauer- und Roßauerlände
Ziele/Ideen
Schutz der schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen - der FußgängerInnen - sowie mehr Sicherheit und rücksichtsvolles Miteinander aller VerkehrsteilnehmerInnen entlang der Spittelauer- und Roßauerlände.
Kurzbeschreibung
Die Möglichkeiten durch die Lockerung der Radwegbenutzungspflicht (StVO-Novelle vom 1.April 2013) sollen konkret genutzt werden, um Mischflächen die RadfahrerInnen und FußgeherInnen gemeinsam benutzen, sicherer zu gestalten.
Spittelauer- und Roßauerlände haben sich zu einem Erholungs- und Freizeitparadies mit hohem und erwünschtem FußgängerInnenaufkommen entwickelt. Daher soll hier die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden und ergänzend notwendige Informationsmaßnahmen durchgeführt werden.
Resultate
So können in Zukunft jene RadfahrerInnen, die schneller unterwegs sind, auf die Straße ausweichen während erholungssuchende FußgängerInnen noch besser geschützt sind.