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Förderung der gemeinschaftlichen (e-Carsharing) und kommunalen Nutzung elektrisch angetriebener Fahrzeuge

foerderung-e-carsharing

Ziele/Ideen

In diesem Förderprogramm sollen Unternehmen sowie Gemeinden und Vereine unterstützt werden, Mobilitätslösungen für die Öffentlichkeit anzubieten.
Mit dieser Ausschreibung werden Unternehmen, Gemeinden und Vereine gefördert, welche e-CarSharing Lösungen umsetzen. Gefördert wird die Bereitstellung der Infrastruktur (z.B.: Ladestation, Buchungsplattform, Support-Hotline) als auch die Anschaffung von Fahrzeugen. Voraussetzung zur Förderung ist eine Bereitstellung des e-CarSharing für mindestens 3 Jahre.
Weiters wird in dieser Ausschreibung die Anschaffung von gemeindeeigenen Elektrofahrzeugen gefördert.

Kurzbeschreibung

In diesem Förderungsprogramm wird die notwendige Infrastruktur (z.B. Ladestation, Buchungssystem) gefördert, welche notwendig ist, um ein e-CarSharing System zu betreiben. Außerdem können Neuanschaffungen rein elektrisch betriebener PKWs und Nutzfahrzeuge, welche im e-CarSharing-Pool zur Verfügung gestellt werden, ebenfalls zur Förderung eingereicht werden. Förderbar sind sowohl Gesamtangebote auf Leasing- oder Mietbasis (z.B.: Plattform, Infrastruktur und Fahrzeuge) als auch individuelle Lösungen.

Die Förderintensitäten bezogen auf die förderfähigen Kosten (Mehrkosten) gemäß § 5 der Förderungsrichtlinien des Ökofonds betragen:
• max. 30 % für Leasing- oder Mietangebote (Gesamtlösungen) für 3 Jahre
• max. 60 % für Infrastruktur (Software, Ladestationen)
• max. 50 % der Mehrkosten für neue Elektrokraftfahrzeuge

Bei Anschaffung von Infrastruktur (z.B.: Ladestationen, Software) gelten die gesamten Investitionen als förderfähige Kosten.

Resultate

Von 33 eingereichte Projekten wurden 23 zur Realisierung vorgesehen; an diesen Projekten beteiligen sich in Summe 53 Gemeinden und 18 Unternehmen.
Im Rahmen dieser Projekte werden neben der Einrichtung von 20 Internetbasierten Carsharing-Buchungsplattformen für Elektro-Kraftfahrzeuge 92 Elektroautos (davon 13 kommunale Nutzfahrzeuge) angeschafft und 144 öffentlich zugängliche Ladestationen mit 249 Ladepunkten errichtet.
Die Projekte können erst nach Einreichung gestartet werden, eine Auszahlung von Fördermitteln kann erst nach Beschluß der Stmk. Landesregierung erfolgen.

Einreicher

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