Innsbrucker Kfz-Stellplatzrichtlinie
Jahr: 2026
Bundesland: Tirol
Die Innsbrucker Kfz-Stellplatzrichtlinie ist ein Vorhaben der Landeshauptstadt Innsbruck. Die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2018 wurde überarbeitet, da sich das urbane Mobilitätsverhalten geändert hatte und ein Überangebot an Stellplätzen vermieden werden sollte. Ziel war es, den gesetzlichen Nachweis des Stellplatzbedarfs bei Baueinreichungen treffsicherer zu gestalten. Dies dient der Senkung von Wohnbaukosten sowie der Reduktion von Flächenversiegelung. Durch die Zusammenfassung von Nutzungskategorien und die Betrachtung der Gesamtwohnnutzfläche wurde die Planungssicherheit erhöht.
Das Besondere liegt in der erstmaligen Integration einer objektiven Beurteilung der öffentlichen Verkehrsqualität in Österreich. Basierend auf ÖV-Güteklassen wurden vier Zonen definiert, die als interaktive Karten online zugänglich sind. Der Stellplatzbedarf lässt sich rasch und unbürokratisch über eine Exceltabelle ermitteln. Zur ökologisch verträglichen Mobilität trägt die Richtlinie bei, indem Stellplatzerfordernisse für Besucherinnen, Kunden und Mitarbeitende restriktiv festgelegt werden. So sollen verkehrsinduzierende Überangebote vermieden werden. Voraussetzungen für Stellplatzreduktionen werden durch Flächenwidmungen und Mobilitätskonzepte gesichert.
Mit Stand Mai 2026 ist das Projekt abgeschlossen und umgesetzt. Die Richtlinie gilt für das gesamte Stadtgebiet und alle Gebäude nach Tiroler Bauordnung. In einer Evaluierungsphase von Februar bis April 2026 wurden 161 Akten geprüft. Dabei wurden über 100 Kfz-Stellplätze weniger berechnet als nach der alten Richtlinie, was konkrete Einsparungen bei Baukosten und Versiegelung bedeutet. Seit Mai 2026 kommt nur mehr die neue Richtlinie zur Anwendung. Eine jährliche Evaluierung, insbesondere bei Änderungen der ÖV-Güteklassen, ist vorgesehen. Die Berechnungsdatei ermittelt zudem die Anzahl benötigter barrierefreier Stellplätze.
Diese Zusammenfassung ist teilweise KI-modifiziert.
Partner
con.sens verkehrsplanung zt gmbh: Auftragnehmer