Innsbrucker Kfz-Stellplatzrichtlinie

Einreichende Institution: Landeshauptstadt Innsbruck
Jahr: 2026
Bundesland: Tirol

Ziele/Ideen

Durch 4 Zonen der ÖV-Qualität, die auf Basis der ÖV-Güteklassen erstellt wurden, wird vermutlich erstmalig in Österreich eine objektive Beurteilung der ÖV Qualität bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfes integriert. Die Karten zur Zentralität und ÖV-Qualität sind als interaktive Karten online zugänglich. Der Stellplatzbedarf wird anschließend rasch und unbürokratisch mittels einer einzigen Exceltabelle ermittelt.

Kurzbeschreibung

Änderungen im Nutzungs- und urbanen Mobilitätsverhalten sowie Rückmeldungen von Wohnbauträgern legten den Schluss nahe, dass sich der Kfz-Stellplatzbedarf im Laufe der letzten Jahre verändert hat und die aktuell angewendete Stellplatzrichtlinie aus dem Jahr 2018 überarbeitet werden sollte. Im Koalitionsabkommen „Zukunftsvertrag 2024 bis 2030“ wurde der politische Auftrag formuliert, Baunebenkosten zu reduzieren und die Stellplatzverordnung kritisch zu überprüfen. Nach gründlicher Analyse und Feststellung eines Anpassungsbedarfes der Richtlinie 2018 wurde eine Gesamtüberarbeitung der Richtlinie durchgeführt. Neu ist die differenzierte Beurteilung der Lage aufgrund der Zentralität und der ÖV-Qualität sowie die Erhöhung der Planungssicherheit durch die Betrachtung der Gesamtwohnnutzfläche und die Zusammenfassung verschiedener Nutzungskategorien bei Nicht-Wohnen. Die neue Richtlinie wird seit Februar 2026 als Arbeitsbehelf angewendet und für den Zeitraum Februar bis April 2026 evaluiert.

Resultate

Für den Zeitraum 1.2. – 30.4.2026 wurde eine umfassende Evaluierung der Richtlinie durchgeführt. Dabei wurden 161 Akten, bei denen eine Kfz-Stellplatzvorschreibung geprüft werden musste, durch Baurecht und Bau- und Feuerpolizei erfasst und anschließend durch die Mobilitätsstrategie ausgewertet. In Summe wurden in diesen 3 Monaten durch die neue Richtlinie über 100 Kfz-Stellplätze weniger berechnet und in der Folge vorgeschrieben. Das bedeutet, die konkrete Möglichkeit zur Baukosten- und Versiegelungsreduktion. Details zur Auswertung können nachgereicht werden, derzeit sind sie noch nicht freigegeben.

Einreicher

Landeshauptstadt Innsbruck

Partner

con.sens verkehrsplanung zt gmbh: Auftragnehmer

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