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Neugestaltung Maria-Theresien-Straße, Bereich Fußgängerzone und ÖV-Achse

Ziele/Ideen

Bereitstellung der zentralen Geschäftsstraße für Bedürfnisse der FußgängerInnen
Belebung der historischen Nord-Süd-Achse zwischen Altstadt und Neustadt
Platzwirkung erreichen, Atmosphäre für angenehmes Flanieren, kommunikative Begegnung, Einkaufen, Verweilen konsumfrei und in Cafes
Konsens unter Verkehrsteilnehmer: Bewegungs- und Aufenthaltsflächen, Querbarkeit für FußgängerInnen, Gastgärten, Adventmarkt, Veranstaltungen, Liefertätigkeit, Fiaker, Fahrradverkehr
Blickachsen zur Nordkette und zum Bergisel sollen spürbarer werden
Gestaltung in den Ensembleschutz der Maria-Theresien-Straße sensibel einfügen
Stärkung der Wirtschaft
Identifikation und Wiedererkennung fördern.

Kurzbeschreibung

Die Maria-Theresien-Straße bildet den Beginn der Neustadt und stellt einen Übergang zur Altstadt mit dem Goldenen Dachl dar.
Durch diese Gestaltung werden die Zonen in der Straße ohne besondere Beschilderung von den VerkehrsteilnehmerInnen gespürt und ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Shared-Space-Prinzipien wurden hierbei angewendet.
Durch die Neugestaltung wurde eine Verweilfläche neu geschaffen und in hochwertiger Art in der Mitte des Platzes zur Verfügung gestellt. Bewegungsflächen für FußgängerInnen wurden erweitert, Flächen für den Kfz-Verkehr wurden im Gegenzug zeitlich und flächenmäßig auf das Mindestmaß reduziert.

Resultate

Durch die Neugestaltung wurden die Frequenz und die Verweildauer der FußgängerInnen deutlich erhöht. Die Aufenthaltsqualität wurde durch die Flächenzuordnung der Gestaltung wesentlich verbessert. Die gesamte Straße erfuhr damit eine enorme Aufwertung nicht nur für die BürgerInnen, sondern auch für die Wirtschaftstreibenden.
Zusätzlich konnte die wichtige Radachse in der Maria-Theresien-Straße in die Fußgängerzone durch die Gestaltungsmaßnahmen integriert werden.
Durch die starken ÖV-Achsen im unmittelbaren Nahbereich ist die Versorgung optimal gewährleistet, dennoch durchfährt kein Busverkehr die Fußgängerzone.

Einreicher

Stadtmagistrat Innsbruck
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